Info's zu "Corona"
Hier finden Sie aktuelle Informationen betreffend COVID-19:
Empfehlung Herbst 2023
Fast alle Personen sind bereits mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen und ihr Immunsystem hat sich entsprechend mit dem Virus auseinandergesetzt. Die aktuellen Virusvarianten verursachen bei Personen ohne Risikofaktoren eher milde Krankheitsverläufe. Bei vermehrten Kontakten in Innenräumen kann das Coronavirus stärker zirkulieren und die Wahrscheinlichkeit für eine Erkrankung an Covid-19 ansteigen.
Wem wird im Herbst/Winter eine Impfung empfohlen?
Allen besonders gefährdeten Personen ab 16 Jahren wird im Herbst/Winter die Covid-19-Impfung empfohlen. Dazu gehören:
- Personen ab 65 Jahren
- Personen ab 16 Jahren mit einer chronischen Krankheit
- Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21
Besonders gefährdete Personen haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und bei ihnen nimmt der Immun-Schutz am ehesten ab. Die Impfung verbessert den Schutz vor schwerer Erkrankung und deren Komplikationen für mehrere Monate.
Kategorien besonders gefährdeter Personen Stand: 2. Oktober 2023 (PDF, A4, 3 Seiten)
Mehr Informationen "online" (BAG)
Empfehlung Frühling/Sommer 2023
Grundsätzlich wird im Frühling/Sommer 2023 keine Covid-19-Impfung empfohlen. Fast alle Personen in der Schweiz sind geimpft und/oder haben Covid-19 durchgemacht. Ihr Immunsystem hat sich entsprechend mit dem Coronavirus auseinandergesetzt. Im Frühling/Sommer 2023 wird das Virus wahrscheinlich weniger zirkulieren. Die aktuellen Virusvarianten verursachen zudem eher milde Krankheitsverläufe. Für den Herbst 2023 wird die Impfempfehlung wieder evaluiert und entsprechend angepasst.
Empfehlung Auffrisch-Impfung Herbst 2022
Die Auffrischimpfung im Herbst 2022 wird allen besonders gefährdeten Personen stark empfohlen. Alle anderen Personen ab 16 Jahren können ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten, insbesondere auch Gesundheits-Fachpersonen und Betreuende von besonders gefährdeten Personen.
Download als PDF-Datei (BAG)
Auf den 1. April 2022 wurde die "besondere Lage" und damit auch alle "nationalen Massnahmen" aufgehoben.
Zur Zeit besteht noch eine Übergangsphase bis Frühling 2023.
Bund und Kantone planen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Strukturen müssen soweit erhalten bleiben, dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gilt insbesondere für das Testen, das Impfen, das Contact-Tracing, die Überwachung und die Meldepflicht der Spitäler.
Falls die Ansteckungszahlen wieder in die Höhe schnellen, könnte die "normale Lage" wieder aufgehoben werden und es könnte dann auch wieder zu Einschränkungen kommen.